"Diesel-Abgasskandal": VW schuldet Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschaltvorrichtung Schadensersatz

13-06-2019 08:03

Käufer muss sich jedoch Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer hat aber durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil erlangt, um den sein Anspruch zu kürzen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

 

KostenloseUrteile.DE

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_5-U-131818_Diesel-Abgasskandal-VW-schuldet-Kaeufer-eines-Fahrzeugs-mit-unzulaessiger-Abschaltvorrichtung-Schadensersatz.news27506.htm