Dossier Corona // Keine Entschädigung für geltend gemachten Impfschaden nach COVID19-Schutzimpfung
18-04-2024 08:33
Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen Schutzimpfung und Eintritt des Gesundheitsschadens reicht für den Kausalitätsnachweis nicht aus
Das Sozialgericht Cottbus eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin einen Anspruch auf Entschädigung für einen Impfschaden nach einer Schutzimpfung gegen COVID19 mit dem mRNA-Wirkstoff Corminaty® des Herstellers Pfizer/Biontech geltend gemacht hatte.
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