DUITSLAND - Ausländische Pflegekräfte haben Anspruch auf Mindestlohn

30-06-2021 09:19

Auch BAusländische Pflegekräfte haben Anspruch auf Mindestlohn

Auch Bereitschaftszeiten sind voll zu vergüten

Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten. dies hat das Bundes­arbeits­gericht.

 

Bron : BAG 5-AZR-50520

https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_5-AZR-50520_Auslaendische-Pflegekraefte-haben-Anspruch-auf-Mindestlohn.news30464.htm