Gericht stellt klar: Vermieter von Mobilfunkstandorten könnten für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden
Warnung für Kommunen, Kirchengemeinden und private Eigentümer
Das Landgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil eine sog. Kündigungsfeststellungsklage einer Gemeinde gegen einen Mobilfunkbetreiber abgewiesen (AZ: 08 O 178/21). Auch wenn die Gemeinde sich in dem Verfahren nicht durchsetzen konnte, wird mit dem Urteil ein wichtiger Sachverhalt klargestellt, wie uns Rechtsanwalt W. Krahn-Zembol, der die klagende Kommune vor Gericht vertreten hat, in einem Tätigkeitsbericht mitteilte.
Bron : Diagnos-Funk.ORG
https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1846