Influencer dürfen Werbung auf Instagram nicht tarnen.Kommerzieller Zweck einer Veröffentlichung muss deutlich kenntlich gemacht werden

05-07-2019 08:29

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.06.2019 (- 6 W 35/19 )

Empfiehlt ein "Influencer" ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor, das damit getarnte Werbung auf Instagram untersagte.

 

Bronn : Kostenlose-Urteile.DE

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_6-W-3519_Influencer-duerfen-Werbung-auf-Instagram-nicht-tarnen.news27600.htm

 

 

=========================

EMLS

Utrecht / Haaksbergen, 5 juli 2019