Vom Autohersteller gewährter Rabatt für "Menschen mit Handicap" mindert bei Unfall Schadens­ersatz­anspruch des Geschädigten

17-06-2019 08:11

Gewährt ein Autohersteller "Menschen mit Handicap" einen besonderen Rabatt, mindert dieser Rabatt den Schadens­ersatz­anspruch eines Geschädigten. Der Unfallverursacher muss allein den rabattierten Neuwagenpreis ersetzen, in Höhe des Rabattes besteht dagegen kein ersatzfähiger Schaden. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.