Vom Autohersteller gewährter Rabatt für "Menschen mit Handicap" mindert bei Unfall Schadensersatzanspruch des Geschädigten
17-06-2019 08:11
Gewährt ein Autohersteller "Menschen mit Handicap" einen besonderen Rabatt, mindert dieser Rabatt den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten. Der Unfallverursacher muss allein den rabattierten Neuwagenpreis ersetzen, in Höhe des Rabattes besteht dagegen kein ersatzfähiger Schaden. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.